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Kfz-Versicherung wechseln?
Stichtag ist der 30. November.

Schicken Sie mir ein Foto von Fahrzeugschein und letzter Beitragsrechnung. Ich sage Ihnen ehrlich, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, und zwar nicht nur beim Preis, sondern auch bei der Leistung. Beratung am Telefon, Abschluss online, egal wo in Deutschland Sie wohnen.

5,0 bei GoogleBewertungen erhebt Google, ich prüfe sie nicht selbst auf Echtheit.

Florian Linke, Versicherungsvertreter

Bis 30. Novemberkündigen zum 1. Januar

Rabatt geht mitIhre Schadenfreiheitsklasse bleibt

Beratung am Telefonich rufe Sie an

Offen vergütetSo werde ich bezahlt

Wann Sie wechseln können.

  1. Zum Jahreswechsel

    Bei den meisten Verträgen ist der 1. Januar der Stichtag. Die Kündigung muss dann spätestens am 30. November bei Ihrem Versicherer sein. Steht in Ihrem Versicherungsschein ein anderes Datum, gilt das.

  2. Nach einer Beitragserhöhung

    Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, ohne dass sich die Leistung ändert, dürfen Sie meist innerhalb eines Monats nach dem Schreiben kündigen.

  3. Nach einem Schaden

    Ist ein Schaden reguliert, können beide Seiten den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen.

  4. Mit einem anderen Auto

    Melden Sie ein anderes Fahrzeug an, wählen Sie die Versicherung neu. Die eVB-Nummer dafür bekommen Sie von mir.

Worauf ich neben dem Preis schaue.

Was in der Kasko zählt

  • Eigenschaden: Sie beschädigen mit dem Auto Ihr eigenes, zweites Auto oder Ihr Haus. Die Haftpflicht zahlt dafür nicht.
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, etwa bei einer übersehenen roten Ampel. Nicht bei Diebstahl, Alkohol oder Drogen.
  • Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung nach einem Totalschaden, bei Leasing oder Finanzierung eine GAP-Deckung
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art und Tierbiss mit Folgeschäden, nicht nur Haarwild und Marder

Was davon in Ihrem Vertrag steckt, hängt vom Tarif und den gewählten Bausteinen ab. Das gehen wir gemeinsam durch.

Was zu Ihnen passen muss

  • Rabattschutz, damit ein Schaden Ihre Schadenfreiheitsklasse nicht zurückwirft
  • Werkstattbindung: spart Beitrag, wenn Sie die Werkstatt nicht selbst wählen müssen
  • Fahrerkreis und Kilometer so, wie Sie wirklich fahren
  • Eine Selbstbeteiligung, die Sie im Ernstfall gut tragen können
Offen gesagt: Versicherungsvertreter, kein Makler

Ich vermittle die Kfz-Tarife einer Versicherungsgruppe und der im Vermittlervertrag benannten Partner. Ist Ihr bisheriger Vertrag bei gleicher Leistung günstiger, sage ich Ihnen das, und Sie bleiben, wo Sie sind. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.

So läuft es ab.

  1. Fotos schicken

    Fahrzeugschein, beide Seiten, und die letzte Beitragsrechnung per WhatsApp. Mehr braucht es für den Anfang nicht.

  2. Kurz nachfragen

    Ich frage, wer fährt, wie viele Kilometer im Jahr und wo das Auto nachts steht.

  3. Beratung

    Am Telefon gehen wir Beitrag und Leistung durch. Angebot und Beratungsprotokoll bekommen Sie vorab schriftlich.

  4. Abschluss

    Wenn es passt, erledigen wir den Antrag online und sorgen dafür, dass die Kündigung rechtzeitig ankommt.

Kurz und offen beantwortet.

Nehme ich meinen Schadenfreiheitsrabatt mit?

Ja. Ihre Schadenfreiheitsklasse gehört Ihnen und geht zum neuen Versicherer mit. Dafür brauche ich nur Ihre letzte Beitragsrechnung, auf der die Klassen für Haftpflicht und Vollkasko stehen.

Was ist, wenn ich den 30. November verpasse?

Dann läuft der bisherige Vertrag in der Regel ein weiteres Jahr. Wechseln können Sie trotzdem, wenn Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, nach einem Schaden oder wenn Sie ein anderes Auto anmelden. Schreiben Sie mir dann einfach.

Muss ich selbst kündigen?

Wie die Kündigung am einfachsten klappt, besprechen wir, bevor Sie etwas unterschreiben. Wichtig ist nur, dass sie rechtzeitig bei Ihrem bisherigen Versicherer ankommt.

Brauche ich eine neue eVB-Nummer?

Nein, wenn Sie nur den Versicherer für dasselbe Auto wechseln. Die eVB-Nummer brauchen Sie bei einer Neuzulassung oder Ummeldung, und die bekommen Sie dann von mir.

Kostet mich die Beratung etwas?

Für die Versicherungsvermittlung erhalte ich eine Provision vom Versicherer, die in der Prämie enthalten ist.

Ist Ihr Angebot immer günstiger?

Nein, und das sage ich offen. Als Versicherungsvertreter vermittle ich die Tarife einer Versicherungsgruppe sowie der im Vermittlervertrag benannten Partner. Ist Ihr bisheriger Vertrag bei gleicher Leistung günstiger, sage ich Ihnen das, und Sie bleiben.

Schreiben Sie mir.

Am schnellsten geht es per WhatsApp mit zwei Fotos. Wenn Sie lieber gleich sprechen, wählen Sie einen Telefontermin.

Per WhatsApp schreiben

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